ZUR ANWENDBARKEIT DES CODIERBOGENS
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der Magisterarbeit
Exemplarische Analyse: Teil 1 Bei der exemplarischen Analyse zeigt sich auch, ob die einzelnen Qualitätsvariablen beziehungsweise die Indikatoren, klar, eindeutig und genügend differenziert formuliert wurden. Im Anschluss daran wird ein zweiter, zufällig ausgewählter Filmbeitrag analysiert; jedoch geschieht dies ohne schriftliche Dokumentation. Es handelt sich hierbei um den ARD- Beitrag von Thomas Buhrow, der am 25. Januar 2000 in den „tagesthemen" gesendet wurde. Dieser Filmbericht liegt wiederum transkribiert vor, sodass der Codiervorgang dem Leser auch hier transparent bleibt. Sollte sich in dieser Forschungsphase herausstellen, dass manche Indikatoren noch nicht eindeutig genug formuliert wurden, so wird der Codierbogen entsprechend überarbeitet. Mit diesem Schritt ist der erste Teil der exemplarischen Analyse abgeschlossen.
Im zweiten Teil der Analyse werden des Weiteren fünf nachrichtliche Filmberichte untersucht, die sich thematisch gleichen. Diese behandeln die Koalitionsabsichten der österreichischen Parteien ÖVP und FPÖ. Auch in diesem Teil der Analyse hat der Leser die Möglichkeit, den Prozess der Qualitätsbewertung nachzuvollziehen. Alle fünf Beiträge liegen transkribiert vor, so dass der Leser einen Eindruck vom Text und den Einstellungsfolgen bekommt. Bei diesem Teil der Analyse wird unter anderem auch die Verläßlichkeit, die Reliabilität, des entwickelten Messinstrumentes evident, welches bei der Untersuchung eines Sachverhaltes im Falle, dass es dem Anspruch der Reliabilität genügt, bei einer wiederholten Untersuchung des inhaltsanalytischen Gegenstandes immer wieder zu demselben Ergebnis führt. Durch dieses Prozedere werden die Reliabilität und Validität des Codierbogens nochmals geprüft. Darüber hinaus zeigt der zweite Teil der Analyse mögliche qualitative Unterschiede zwischen den fünf nachrichtlichen Filmberichten gleichen Themas. An dieser Stelle erfolgt der erste Teil der exemplarischen Analyse anhand eines zufällig ausgewählten nachrichtlichen Filmberichtes. Nach Abschluss des theoretischen Teils wurden am 25. Januar 2000 die Abend- und Spätausgaben der Nachrichten von ARD, ZDF, SAT.1, RTL, PRO 7 aufgezeichnet. Mittels der Stopptaste des Videorecorders wurde für die exemplarische Analyse der SAT 1 Beitrag ermittelt, der das Thema „Hörschäden durch Lärm/ Mediziner fordern gesetzliche Maßnahmen" behandelt. Der Beitrag stammt von Konstanze Beckmann. Der Beitrag wurde vercodet; das heißt, er wurde auf Papier transkribiert und ist im Anhang beigefügt (vergleiche Abschnitt 6.2).
ZUR ANWENDBARKEIT DES CODIERBOGENS
Diskussion der Dimension Aktualität Der SAT 1 - Beitrag nennt als Anlass für den Beitrag eine „neue Studie" der Universität Tübingen, nach welcher immer mehr junge Erwachsene unter dauerhaften Hörschäden leiden. Diese würden durch laute Diskomusik, durch Walkmen oder durch lautes Spielzeug verursacht. Der Beitrag bezieht sich auf ein latent aktuelles Thema, welches den meisten Rezipienten bekannt sein dürfte. Das latent aktuelle Thema „Hörschäden durch laute Musik etc." wird wohl in einer neuen Studie „aktualisiert", jedoch ohne Nennung einer präzisen Datumsangabe, wann die Studie von der Uni Tübingen bekannt gemacht wurde.
Aufgrund der ungenauen Datumsangabe erhält der Beitrag in der Unterdimension „latente Aktualität" 0 Punkte.
Diskussion der Dimension Richtigkeit
Um die zur Qualitätsvariablen Faktentreue zugehörigen Indikatoren untersuchen zu können, muss zunächst dargelegt werden, welche Informationen als Tatsachen behauptet werden. Das geschieht im Folgenden durch die tabellarische Gegenüberstellung von Tatsachenbehauptung und der erfolgten „Gegen- bzw. Nachrecherche". Dabei zeigt sich, dass sich unter den aufgestellten Tatsachenbehauptungen keine einzige Information befindet, die als „noch nicht gesichert" (vergleiche den Codierbogen) einzustufen ist und die daher hätte gegen- bzw. nachrecherchiert werden müssen.
Tatsachenbehauptung(en) des Autors des Filmberichtes
Gegen- und Nachrecherche macht der Beitragsautor glaubhaft durch:
Laute Diskomusik, Silvesterböller, Walkmen und lautes Kinderspielzeug verursachen unter Umständen Hörschäden
Statement Nr. 1 von Facharzt Dr. Zenner
10 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren gelten als schwerhörig
Statement Nr. 1 von Facharzt Dr. Zenner
Experten fordern eine gesetzliche Lautstärkeregelung
Statement Nr. 2 von Facharzt Dr. Zenner
Unbestätigte (bzw. nicht gesicherte) Informationen enthält der Beitrag ebenso nicht. Aus diesem Grund kann zweimal die Ja- Antwort markiert werden. Zusätzlich werden die aufgestellten Tatsachenbehauptungen durch die Aussagen des Mediziners „verifiziert". Alle interviewten Personen (Facharzt, Bürger) sind unmittelbar auskunftsberechtigt. Auch hier kann die Ja- Antwort angekreuzt werden. Es konnte dreimal mit „Ja" geantwortet werden, so dass der Filmbeitrag die Qualitätsvariable „Faktentreue" erfüllt.
Zu den Indikatoren der Qualitätsvariablen Ausgewogenheit: Wirklich kontrovers wird die Tatsache „Laute Musik macht schwerhörig" nicht diskutiert. Eine Kontroverse könnte die von den Medizinern geforderte Lautstärkebegrenzung bei Diskothekenbetreibern auslösen, sofern diese Gesetz würde. Aber das ist nicht das hauptsächliche Thema des Beitrages, was zum Beispiel daraus ersichtlich wird, dass sich der Beitrag über eine Minute lang mit den Ursachen der Schwerhörigkeit bei Jugendlichen beschäftigt. Gleichwohl wird der Spaß der Jugendlichen an lauter Musik (Umfragesequenz) den Gefahren gegenübergestellt. Damit gilt die Qualitätsvariable „Ausgewogenheit" als erfüllt.
Zur Qualitätsvariablen Vollständigkeit: Die Überprüfung erfolgt in tabellarischer Form:
Was sonst (Alternativen)?
?
Warum (Ursache der Thematik)
oder (Ablauf des Vorgangs) Wie?Grafik erläutert den „Ablauf" bei der Entstehung von Schwerhörigkeit
Wer?
- Ein Facharzt äußert sich
– Potenziell BetroffeneWas?
Studie zur Schwerhörigkeit/
Lautstärkebegrenzung gefordertWann?
Kein genauer Zeitpunkt genannt
Wo?
Tübingen / Studie der Uni in Tübingen
Zu den Indikatoren der Qualitätsvariablen Quellentransparenz: Der Filmbeitrag kennzeichnet weder mögliches Fremd-, Spielfilm- oder Archivmaterial, noch wird der Anlass für die im Filmbericht verwendeten Filmaufnahmen genannt. Dieses Qualitätskriterium der Quellentransparenz ist jedoch ein zusätzliches; es ist nicht unbedingt für die Erfüllung der Qualitätsvariablen „Quellentransparenz" notwendig. Eine Mindestanforderung, die Nennung des Autorennamens (Konstanze Beckmann) sowie die Kennzeichnung des Filmbeitrages als Produkt von SAT 1 kann bestätigt werden. Die zweite Mindestanforderung, die Möglichkeit, die gegebenen Informationen einer Quelle zuordnen zu können, wird ebenfalls erfüllt. Damit entspricht die Variable „Quellentransparenz" den Mindeststandards. Die Informationen werden in der folgenden Tabelle ihren „Quellen" (den Personen, die die Information gaben) gegenübergestellt.
Die Informationen des Filmberichtes
sind folgenden Personen zuzuordnen
Laute Musik etc. macht Jugendlichen Spaß Drei junge Erwachsene der Umfragesequenz. Daher braucht hier der Name nicht genannt zu werden. 10 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren gelten als schwerhörig Statement Nr. 1 von Facharzt Dr. Zenner Experten fordern eine gesetzliche Lautstärkeregelung Statement Nr. 2 von Facharzt Dr. Zenner
Damit gilt die Dimension Richtigkeit mit einer Gesamtpunktzahl von 17 Punkten als erfüllt. Diskussion der Dimension Relevanz Hier erfolgt die Diskussion aus Gründen der Arbeitseffizienz in tabellarischer Form:
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Reichweite"
Betroffen sind vor allem junge Erwachsene, also eine bestimmte Interessengruppe innerhalb der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Damit erhält der Beitrag in der Qualitätsvariablen „Reichweite" 1 Punkt.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Reichweite" wird erfüllt und mit 1 Punkt bewertet
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Soziale Position"
Der Filmbericht enthält das Statement eines Facharztes. Dieser scheint jedoch keinem einflussreichen Interessenverband vorzustehen.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Soziale Position" wird nicht erfüllt und erhält somit 0 Punkte.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Irrevisibilität"
Gemessen am Zeitaufwand fokussiert der Filmbericht vor allem die Entstehung der Schwerhörigkeit als potenzielle Erkrankung junger Erwachsener. Schwerhörigkeit ist ein kaum rückgängig zu machender Zustand.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Irrevisibilität" wird erfüllt und mit 2 Punkten bewertet.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Nähe"
Der Filmbericht bezieht sich mit seinen Aussagen (Studie der Universität Tübingen) auf ein Ereignis in Deutschland.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Nähe" wird erfüllt und mit 2 Punkten bewertet
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Positivität/ Negativität"
Der Filmbericht bezieht sich, wie eben schon erläutert, vor allem auf die Entstehung der Schwerhörigkeit. Dies ist ein Vorgang, der als negativ bezeichnet werden kann. Auf der anderen Seite thematisiert der Filmautor die Forderungen der Ärzte, im Rahmen der Gesetzgebung der Schwerhörigkeit vorzubeugen. Das ist ein eindeutig positiv zu bewertender Vorgang.
Fazit
Nr. 1Die Qualitätsvariable „Negativität/ Positivität" muss so formuliert werden, dass das gleichzeitige Vorhandensein von positiven und negativen Vorgängen in einem Filmbericht im Codierbogen berücksichtigt werden kann. Dies geschieht durch das Hinzufügen des Wortes „UND". In dem Fall, dass ein Filmbericht sowohl positive als auch negative Aspekte einer Thematik berichtet, erhält er dennoch nicht mehr als 2 Punkte. Damit soll einer Überbewertung der Qualitätsvariablen Positivität/ Negativität entgegengewirkt werden.
Fazit
Nr.2Die Qualitätsvariable Positivität/ Negativität wird erfüllt und mit 2 Punkten bewertet.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Humor"
Der Filmbericht zeigt keinen humoristischen oder satirischen Zugang zur Thematik der „Schwerhörigkeit" und enthält keine Cartoon- Sequenzen.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Humor" wird nicht erfüllt und erhält somit 0 Punkte.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Überraschung/ Kuriosität"
Der Filmbericht widmet sich nicht einem dem Zuschauer kurios oder überraschend anmutenden Thema. Er ist auch nicht mit einem Gewinnrätsel verbunden.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Überraschung/ Kuriosität" wird nicht erfüllt und erhält somit 0 Punkte.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Personalisierung"
Die Filmautorin hätte das Thema „Schwerhörigkeit durch zu lauten Musikkonsum" auch anhand eines betroffenen jungen Erwachsenen darstellen können. Dies tat sie nicht. Vielmehr fügte sie in den Filmbericht eine Umfragesequenz ein. Im Codierbogen kann der Codierer folglich den Indikator „Beitrag enthält Umfragesequenz" mit einem „Ja" als vorhanden bestätigen.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Personalisierung" wird damit erfüllt und erhält 1 Punkt.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derQualitätsvariablen „Prominenz"
Der Filmbericht entspricht keinem Kurzporträt und enthält auch keine Äußerung einer prominenten Person.
Fazit: Die Qualitätsvariable „Prominenz" wird nicht erfüllt und erhält somit 0 Punkte.
Die Relevanz der Thematik
zeigt sich / zeigt sich nicht
im SAT 1- Filmbericht durch das Vorhandensein/ Nichtvorhandensein von Indikatoren derUnterdimension Service
Die Filmautorin rät den Zuschauern, sich vor den Gefahren lauter Musik etc. zu schützen. Allerdings wird dieser Ratschlag nicht weiter konkretisiert. Zuschauer, die sich tatsächlich vor Schwerhörigkeit schützen wollen, bekommen hierzu keine praktischen Gesundheitstipps. Der im Codierbogen aufgeführte Indikator „Filmbeitrag enthält Gesundheitstipps" kann nicht als vorhanden bestätigt werden.
Fazit: Die Unterdimension Service wird nicht erfüllt und erhält somit 0 Punkte.
Insgesamt erzielt der SAT 1 – Beitrag von Konstanze Beckmann innerhalb der Dimension Relevanz 8 Punkte.
ZUR ANWENDBARKEIT DES CODIERBOGENS
Diskussion der Dimension Vermittlung Zur Zahl der aktiven Verben
Zur Einfachheit von Satzbau und Wortwahl: Laut der Zählung der Autorin besteht der SAT 1- Beitrag aus 201 Wörtern. Insgesamt weist der Beitrag 25 Verbkonstruktionen auf, die als „aktive" Verbkonstruktionen bezeichnet werden können. So kommen 12,4 Verben auf 100 Wörter.
Fazit:
Damit wird die Qualitätsforderung „pro 100 Wörter gibt es mind. 11 Verbkonstruktion im Aktiv" sehr gut erfüllt und der Beitrag erhält 2 Punkte.
Zu den potenziell vorhandenen Fremdwörtern im Beitrag
In dem Beitrag fielen keine zu erklärenden Fremdwörter auf.
Fazit:
Da möglicherweise Fremdwörter oder abstrakte Wörter im Voraus von der Filmautorin durch einfachere Worte ersetzt worden sind, erhält der Beitrag in diesem Bereich 2 Punkte. Ferner ist hier der Codierbogen noch präziser zu formulieren durch die Hinzufügung des Zusatzes „keine Fremdwörter im Beitrag vorhanden".
Zur Länge der im Filmbericht verwendeten Sätze
Die Sätze des gesamten Filmbeitrages sollen nicht mehr als 20 Wörter enthalten. Von dieser Regelung darf pro angefangener Filmminute maximal ein Satz abweichen. Der Filmbeitrag von Konstanze Beckmann enthält bei einer Beitragslänge von 1`27 Minuten 2 Sätze, die 20 Wörter umfassen. Zudem sind diese Sätze Bestandteil der Statements von Dr. Zenner. Damit gilt auch die Forderung nach einer Satzlänge, die der Verständlichkeit nicht entgegensteht, als erfüllt.
Fazit:
Der Filmbeitrag erhält somit in diesem Bereich 2 Punkte. Zum Einsatz verständlichkeitsfördernder Stimuli
Der Filmbeitrag enthält keine rhetorische Frage, auch keine Sequenz, die den Zuschauer anspricht. Ebenso findet sich im Filmbericht kein verständnisfördernder Vergleich.
Fazit:
In diesem Bereich kann kein Punkt vergeben werden. Zur Bild- und Sequenzgestaltung
Der Beitrag nutzt eine computeranimierte Grafik, die veranschaulicht, wie Schallwellen die empfindlichen Haarzellen im Ohr schädigen.
Fazit:
Daher erhält der Beitrag 2 Punkte. Zur Korrespondenz des Textes mit dem Bild/ der Grafik
Eine kurze Differenz zwischen Bild und Text lässt sich zirka 30 Sekunden nach Filmbeginn feststellen. Die bildliche Ebene zeigt zwei spielende Jungen beim „Duell" mit ihren Pistolen. Der Text bezieht sich dagegen auf einen „erschreckenden Trend", nämlich die Schwerhörigkeit, von der 10 Prozent der jungen Erwachsenen betroffen sind. Diese Information erhält der Zuschauer durch den sich anschließenden Redeausschnitt des Facharztes Zenner. Aufgrund der Kürze und der Funktion der Differenz, nämlich die Hinführung auf das folgende Statement soll diese Passage nicht als Bild- Text- Schere gewertet werden. Eine weitere Differenz ergibt sich zum Schluss des Beitrages, in der auf der bildlichen Ebene tanzende Menschen dargestellt werden, während der Text die Gesetzeslücke thematisiert und dem Zuschauer empfiehlt, sich selbst zu schützen. Besser wäre in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Nahaufnahme einer Hand gewesen, die den Lautstärkeregler leiser dreht. Da diese Einstellungsfolge weniger als sechs Sekunden dauert, wird sie nicht als Bild- Text- Schere gewertet.
Fazit:
Dem Beitrag kann also eine Punktzahl von 4 Punkten für das Bild- Text- Verhältnis gegeben werden.
Zum Zusammenspiel von Filmtext / O-Töne & Bild/ Grafik bei Redeausschnitten
Die dreimalige Messung mit der Stoppuhr erbrachte, dass die Inserts, die während der Redeausschnitte von Prof. Hans Peter Zenner eingeblendet werden, länger als 4 Sekunden sichtbar sind. Beim ersten Statement bleibt das Insert 4,63 Sekunden sichtbar. Beim zweiten Mal ist der Name des Professors 5,06 Sekunden im Bild zu sehen.
Fazit:
Damit erhält der Beitrag in diesem Bereich 2 Punkte. Zur Ausdrucksstärke eines Bildes
Auffällig beim SAT 1- Beitrag sind die aktionsreichen Bildsequenzen, die sich aus der Darstellung der spielenden Kinder ergeben. Da die Einstellungen im schnellen Tempo aufeinander folgen, entsteht der Eindruck von „Action". Bei den Aufnahmen eines Silvesterfeuerwerks handelt es sich um Stimmungsbilder, wie sie Sturm (1998:105f.) definierte. Dagegen weist der Beitrag keine Bildaussage auf, welche im Sinne eines visuellen Kommentars die Aussagen der interviewten Personen widerlegt oder verstärkt. Der Beitrag erfüllt jedoch mit dem Vorhandensein der aktionsreichen und stimmungsvollen Bilder die Qualitätsforderung, ein Beitrag solle ästhetisch „starke" Bilder enthalten.
Fazit:
Damit erhält der Beitrag in diesem Bereich 1 Punkt. Einsatz von Filmtricks
Der Beitrag verwendet keine Unschärfen, Doppel- beziehungsweise Mehrfachbelichtung, Schwarz- Weiß- Bilder oder Schlüssellochbilder. Zu Beginn weist der Beitrag bei der Darstellung der tanzenden Jugendlichen jedoch eine zweisekündige Einstellung auf, in der das Schwarzlicht der Diskothek kurz sichtbare Farbeffekte verursacht. Allerdings ist dies wohl eher ein zufälliger Effekt als ein bewusst eingesetztes ästhetisches Gestaltungsmittel. Aufgrund der Kürze dieser Einstellung wird diese vom Zuschauer wohl kaum bewusst wahrgenommen werden können. Möglich wären in diesem Zusammenhang auch Stroboskopeffekte gewesen. Auch diese weist der Beitrag nicht auf.
Fazit:
Daher erhält der Beitrag in diesem Bereich 0 Punkte. Kreativer Umgang mit Licht
Der gewählte Lichtstil entspricht dem „Normalstil" im Sinne Mehnerts (1971:150 fff.). In dem Beitrag war keine Sequenz zu beobachten, in der mit Hilfe des Lichtstils Personen oder Situationen charakterisiert wurden. Ebenso weist der Beitrag keine Abweichung vom Normalstil aus dramaturgischen Gründen auf.
Fazit:
Damit erhält der Beitrag in diesem Bereich 0 Punkte. Dramaturgischer Aufbau
Der Beitrag beginnt mit der Darstellung einer typischen „Diskoatmosphäre". Die Darstellung tanzender Menschen entspricht aktionsreichen Bildern, welche zum näheren Hinsehen auffordern. Hinzu kommt die atmosphärische Technomusik. Diese Sequenz stellt auf der bildlichen Ebene einen aufmerksamkeitserregenden Einstieg dar. Danach folgt eine Umfragesequenz, die wegen der Unbewegtheit der Einstellungen einen Kontrast zum Einstieg darstellt. Die sich anschließenden Szenen, die Kinder zeigen, welche mit Feuerwerkskörpern und mit Spielzeugpistolen „spielen", lockern den Beitrag auf und bereiten die Statements des Facharztes und die computeranimierten Sequenzen vor. Dieser „informationsorientierte" Teil des Beitrages beginnt nach 30 Sekunden und endet bei einer Beitragslänge von etwa 75 Sekunden mit dem zweiten Statement des Facharztes. Danach folgen einige aktionsorientierte Bilder, die jedoch nur bedingt einen Zusammenhang mit dem Text aufweisen. Damit „inszeniert" die Beitragsautorin den Beitrag durch den gewählten „Filmeinstieg" und durch die Verwendung kontrastierender Bilder. Die letzten Einstellungen zum Schluss des Beitrages zeigen einen jungen Mann, der einen Walkman bedient. Für sich allein betrachtet, liefert die bildliche Ebene keinen markanten Schluss. Im Zusammenspiel mit dem Text setzt die Filmautorin jedoch „durch den Vergleich des Walkmans mit einem Hörgerät" als einem Apparat, den man mit sich herumträgt (und in diesem Fall unfreiwillig), nochmals einen Höhepunkt am Ende des Beitrages. Aufgrund der eben genannten Faktoren kann von einer dramaturgischen Gestaltung gesprochen werden.
Fazit:
Der Beitrag erhält für die Gestaltung 1 Punkt.
Dramaturgisch begründeter Musikeinsatz
Der Beitrag enthält „atmosphärische Musik", die eher den Charakter einer auditiven „Zutat" aufweist. Beim Filmen der tanzenden Menschen war diese Musik Teil der akustischen Szenerie. Dennoch verstärkt die Musik auch im dramaturgischen Sinn die Beitragsaussage, dass Jugendliche heutzutage beim Tanzen in der Diskothek laute Techno- Rhythmen bevorzugen. Auch der Einsatz der Musik als Mittel des Filmeinstieges lässt auf eine dramaturgische Gestaltungsabsicht der Filmautorin schließen. Eine charakterisierende oder leitmotivische Funktion hat die Musik in diesem Beitrag jedoch nicht inne.
Fazit:
Da eine Forderung des „dramaturgisch begründeten Musikeinsatzes" erfüllt wurde, erhält der Beitrag 1 Punkt.
Dramaturgisch begründeter Einsatz von Geräuschen/ Stille
Der Filmbeitrag enthält wohl Geräusche, die vom Silvesterfeuerwerk oder aus Spielzeugpistolen stammen; jedoch haben die Geräusche nicht die Funktion eines Leitmotivs. Sie charakterisieren auch nicht eine Person oder eine Situation.
Fazit:
Damit erhält der Filmbeitrag in diesem Bereich 0 Punkte.
Die Analyse der Dimension „Vermittlung" ist nun abgeschlossen. Innerhalb der Dimension „Vermittlung" erzielte der Beitrag 17 Punkte.
Berechnung: Gesamtpunktzahl des Beitrages in den vier Dimensionen
Dimension Aktualität: 0 Punkte Dimension Richtigkeit: 17 Punkte Dimension Relevanz: 8 Punkte Dimension Vermittlung: 17 Punkte Punktzahl aller Dimensionen: 42 Punkte Fazit
Damit wurde der SAT 1- Beitrag mit Hilfe des Codierbogens vollständig analysiert. Insgesamt erzielte der Filmbericht in den vier analysierten Dimensionen 42 Punkte.
ZUR ANWENDBARKEIT DES CODIERBOGENS
Analyse und Fazit eines weiteren Beitrages zur Überprüfung des Codierbogens
Nach dem eben demonstrierten Verfahren soll nun der am 25. Januar 2000 in der ARD- Sendung „tagesthemen" ausgestrahlte Beitrag von Tom Buhrow (zum Thema: „Buch einer Gefängnisärztin bewirkt in Frankreich Diskussionen") qualitativ untersuchen. Dies geschieht nun nicht mehr in der ausführlichen schriftlichen Form. Dennoch dürfte der Untersuchungsvorgang für den Leser transparent bleiben, da zum einen der Codierbogen als auch der transkribierte Filmbeitrag mit Bemerkungen versehen wurden, um die jeweilige Punktvergabe zu begründen (Vergleiche hierzu den Codierbogen sowie das Filmskript unter Abschnitt 6.2). Auch in diesem Stadium kann der Codierbogen noch verändert werden.
Fazit nach der erfolgten Analyse des ARD- Beitrages: (Beitrag Nr. 2)
Abgesehen von den bei der Analyse des SAT 1- Beitrages angemerkten kleinen Korrekturen scheint der Codierbogen nicht weiter verändert werden zu müssen.
Dimension Aktualität: 0 Punkte Dimension Richtigkeit: 17 Punkte Dimension Relevanz: 7 Punkte Dimension Vermittlung: 14 Punkte Punktzahl aller Dimensionen: 38 Punkte Gesamtpunktzahl:
Bei der Analyse des ARD- Beitrag zeigte der Codierbogen keine neuen „Schwächen". Insgesamt erzielte der ARD- Beitrag 38 Punkte
Aufgrund der verschiedenen Thematiken kann man die Qualität dieser beiden Beiträge jedoch nicht vergleichen. Daher erfolgt nun nach der Änderung des Codierbogens eine vergleichende Qualitätsanalyse von fünf nachrichtlichen Filmberichten.
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