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1. |
EINLEITUNG |
1.1 |
BEGRÜNDUNG DES THEMAS UND ZIELE DER ARBEIT |
1.1.1 |
Begründung des Themas |
Den Fernsehnachrichten kommt generell eine bedeutende Rolle bei der Politikvermittlung zu |
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Fernsehnachrichten legitimieren unter anderem die Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems |
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Wie ist es um die Qualität der Fernsehnachrichten bestellt
– und lässt sich diese Qualität messen? Meines Wissens wurde diese Frage
seitens der Kommunikationswissenschaftler in dieser Form noch nicht
beantwortet. Trotzdem gelten Fernsehnachrichten aus mehreren Gründen als
Politikum (vergl. Kamps: 1998: 16). Wahrscheinlich trug der Glauben an die
Wirksamkeit des Stimulus-Response- Modells (vergleiche hierzu Abschnitt 2.2.1)
zur Annahme bei, Fernseh- Nachrichten schlügen sich in politischen
Überzeugungen und Handlungen nieder. Auch wenn diese direkte Einflussnahme der
Fernsehnachrichten vom heutigen Stand der Wissenschaft abgelehnt werden muss,
so kommt dem Medium Fernsehen und den Fernsehnachrichten eine bedeutende
soziale Rolle zu. Auf diese spielen sowohl der Medienwissenschaftler John
Hartley als auch Denis McQuail an. McQuail thematisiert zu Beginn seines Buches
zur Qualität der Fernsehberichterstattung die Bildungsfunktion, die dem
Fernsehen in den Augen der Verfechter des „Elite- Konzeptes“ zukommt
(McQuail:1992:8). Hartley (1982: 56) spricht davon, dass Fernsehnachrichten zu
einem „climate of opinion“ beitragen sowie soziales Wissen und kulturelle Werte
produzieren. Für Klaus Kamps, der aufgrund diverser Studien davon ausgeht, dass
Fernsehnachrichten für den überwiegenden Teil der Bevölkerung westlicher
Industriestaaten die wichtigste Informationsquelle darstellen (Kamps: 1998:
34), ergibt sich somit im Zeitalter der Informationsgesellschaft ein hoher
Anforderungskatalog an die Fernsehnachrichten, wobei die verlangten Qualitäten
sich oftmals zu widersprechen scheinen: Fernsehnachrichten sollen einerseits
aktuell und knapp die Ereignisse „auf den Punkt bringen“ – andererseits
erwartet man von ihnen gleichzeitig ein umfassendes, hintergründiges und
allgemeinverständliches Informationsangebot. Fernsehnachrichten sind auch noch aus einem anderen Grund zum Politikum geworden. So stellt der gesetzlich verankerte Grundversorgungsauftrag, den die öffentlich-rechtlichen Sender zu erfüllen haben, die Grundlage der Gebührendiskussion dar (Kamps: 1998: 16/ 17). Die Vermittlung politischer Inhalte, zu denen auch die Fernsehnachrichten zu zählen sind, dient der Legitimation der Gebühren, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten. Zu Zeiten der Einführung des dualen Rundfunksystems galten die öffentlich-rechtlichen Sender als informationsbetonte „Qualitätssender“. Die privaten Anbieter lieferten hingegen die quotenträchtigen Unterhaltungsprogramme. Auch wenn die öffentlich-rechtlichen Anbieter bei den Zuschauern noch immer als äußerst leistungsstark in Bezug auf die Informationsvermittlung gelten (Darschin, Bernward:4/1998:165), so läßt sich Norbert Schneider zufolge die Fernsehwelt nicht mehr so mühelos in das ursprüngliche Schema von „Quote“ und „Qualität“ unterteilen (Schneider: 1996: 17).
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I.
KAPITEL
EINLEITUNG Begründung des Themas und Ziele der Arbeit
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Verantwortlich hierfür ist nach
Ansicht einiger Medienexperten die Konvergenz der Programme bezüglich ihres
Inhalts und ihrer Präsentation, die mit Einführung des dualen Rundfunksystems
einsetzte. [Vergleiche hierzu zum Beispiel (Meckel:4/ 1997: 475 – 485).] Damit
begann nicht nur ein verschärfter Wettbewerb um die Gunst der Zuschauer,
sondern auch eine zunehmende Kommerzialisierung des Fernsehprogramms.
Medienwissenschaftler wie zum Beispiel Siegfried Weischenberg und Winfried
Schulz warnen in diesem Zusammenhang vor einem Qualitätsverlust der
Medienberichterstattung. Weischenberg (1995) nennt in dem von ihm verfassten
Buch „Journalistik“ unter dem Abschitt „Postmans
Fernsehwelt“ die Gefahren, die die zunehmende Kommerzialisierung beinhalten
könnte. Am Beispiel der USA illustriert Weischenberg, dass die
Nachrichtenversorgung der Bevölkerung durch private Anbieter zu einer
Berichterstattung führt, die aufgrund der hohen Produktionskosten nur eine „schlanke Produktion im
Nachrichtenjournalismus“ zulässt (Weischenberg:1995:281), was wiederum eine
unzureichende Hintergrundsberichterstattung zur Folge hat. Ähnliche Tendenzen
sieht Schulz in der Programmentwicklung des deutschen Fernsehens. Seiner
Ansicht nach vermehrten die zusätzlichen Programme nicht die gesetzlich
geforderte Vielfalt, welche die Grundlage der Programmqualität darstellt
(Schulz:1996:48), (Bruns/ Marcinkowski:1997:97), sondern führten zur
„Vervielfältigung einfältiger Programme“ und zum „täglichen
Kampf um die exklusivste Nachricht, um die aufrüttelndste Reportage, um die
skandalöseste Enthüllungsstory bis nahe an den Overkill an Sensationen und
Negativismus.“
(Schulz:1996:46). Von diesen Negativa nimmt Schulz
die öffentlich-rechtlichen Programme nicht aus. Wollen die
öffentlich-rechtlichen Sender den Bezug von Gebühren rechtfertigen, stehen sie
nicht nur in der Pflicht, den unscharf formulierten Qualitätsgrundsätzen des
Rundfunkrechtes gerecht zu werden; vielmehr sind sie darüber hinaus dazu
angehalten, präzise Qualitätsrichtlinien zu schaffen, die sich auf die
Produktion von Fernsehangeboten auswirken. So verwundert es nicht, dass
innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender bereits Qualitätsrichtlinien
formuliert wurden [Vergleiche hierzu: (Schwaderlapp:1/1995) (Breunig:3 /1999).]
Der Artikel von Anne Schlesinger um die anvisierte Einführung von
Spätnachrichten bei SAT 1 zum Herbst 1999 (Schlesinger:1998:11) zeigt den
Prestige- Wert, den die „einst
ungeliebten News“ mittlerweile bei den Privatsendern genießen. Auch hier
scheinen Konvergenztendenzen sichtbar zu werden: Die ursprünglich
unterhaltungsorientierten privaten Programmanbieter verbessern ihre
Informationsleistung, zum Beispiel durch die Einführung von Spätnachrichten.
Diese Form der Konvergenz könnte letztendlich wiederum zur Infragestellung des
öffentlich-rechtlichen Gebührensystems führen. Im Falle, dass sich öffentlich-rechtliche- und private Anbieter bezüglich ihres zeitlichen Aufwandes, den sie für Informationsangebote aufbringen, angleichen, könnten die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Gebührenanspruch nur mit der „besseren inhaltlichen Qualität“ ihres Informationsangebotes begründen. Bis jetzt wurde aber noch kein Verfahren entwickelt, um Qualitätsunterschiede zu messen.
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