zurück zur Eingangsseite

zurück zum Inhaltsverzeichnis  
   
der Magisterarbeit

 

 

1.   

EINLEITUNG

1.1 

BEGRÜNDUNG DES THEMAS UND ZIELE DER ARBEIT

1.1.1   

Begründung des Themas

Den Fernsehnachrichten kommt generell eine bedeutende Rolle bei der Politikvermittlung zu

Fernsehnachrichten legitimieren unter anderem die Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems 

 

           

Wie ist es um die Qualität der Fernsehnachrichten bestellt – und lässt sich diese Qualität messen? Meines Wissens wurde diese Frage seitens der Kommunikationswissenschaftler in dieser Form noch nicht beantwortet. Trotzdem gelten Fernsehnachrichten aus mehreren Gründen als Politikum (vergl. Kamps: 1998: 16). Wahrscheinlich trug der Glauben an die Wirksamkeit des Stimulus-Response- Modells (vergleiche hierzu Abschnitt 2.2.1) zur Annahme bei, Fernseh- Nachrichten schlügen sich in politischen Überzeugungen und Handlungen nieder. Auch wenn diese direkte Einflussnahme der Fernsehnachrichten vom heutigen Stand der Wissenschaft abgelehnt werden muss, so kommt dem Medium Fernsehen und den Fernsehnachrichten eine bedeutende soziale Rolle zu. Auf diese spielen sowohl der Medienwissenschaftler John Hartley als auch Denis McQuail an. McQuail thematisiert zu Beginn seines Buches zur Qualität der Fernsehberichterstattung die Bildungsfunktion, die dem Fernsehen in den Augen der Verfechter des „Elite- Konzeptes“ zukommt (McQuail:1992:8). Hartley (1982: 56) spricht davon, dass Fernsehnachrichten zu einem „climate of opinion“ beitragen sowie soziales Wissen und kulturelle Werte produzieren. Für Klaus Kamps, der aufgrund diverser Studien davon ausgeht, dass Fernsehnachrichten für den überwiegenden Teil der Bevölkerung westlicher Industriestaaten die wichtigste Informationsquelle darstellen (Kamps: 1998: 34), ergibt sich somit im Zeitalter der Informationsgesellschaft ein hoher Anforderungskatalog an die Fernsehnachrichten, wobei die verlangten Qualitäten sich oftmals zu widersprechen scheinen: Fernsehnachrichten sollen einerseits aktuell und knapp die Ereignisse „auf den Punkt bringen“ – andererseits erwartet man von ihnen gleichzeitig ein umfassendes, hintergründiges und allgemeinverständliches Informationsangebot.

 

Fernsehnachrichten sind auch noch aus einem anderen Grund zum Politikum geworden. So stellt der gesetzlich verankerte Grundversorgungsauftrag, den die öffentlich-rechtlichen Sender zu erfüllen haben, die Grundlage der Gebührendiskussion dar (Kamps: 1998: 16/ 17). Die Vermittlung politischer Inhalte, zu denen auch die Fernsehnachrichten zu zählen sind, dient der Legitimation der Gebühren, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten. Zu Zeiten der Einführung des dualen Rundfunksystems galten die öffentlich-rechtlichen Sender als informationsbetonte „Qualitätssender“. Die privaten Anbieter lieferten hingegen die quotenträchtigen Unterhaltungsprogramme. Auch wenn die öffentlich-rechtlichen Anbieter bei den Zuschauern noch immer als äußerst leistungsstark in Bezug auf die Informationsvermittlung gelten (Darschin, Bernward:4/1998:165), so läßt sich Norbert Schneider zufolge die Fernsehwelt nicht mehr so mühelos in das ursprüngliche Schema von „Quote“ und „Qualität“ unterteilen (Schneider: 1996: 17). 

 

I. KAPITEL                                                                                                                         EINLEITUNG

Begründung des Themas und Ziele der Arbeit

 

Verantwortlich hierfür ist nach Ansicht einiger Medienexperten die Konvergenz der Programme bezüglich ihres Inhalts und ihrer Präsentation, die mit Einführung des dualen Rundfunksystems einsetzte. [Vergleiche hierzu zum Beispiel (Meckel:4/ 1997: 475 – 485).] Damit begann nicht nur ein verschärfter Wettbewerb um die Gunst der Zuschauer, sondern auch eine zunehmende Kommerzialisierung des Fernsehprogramms. Medienwissenschaftler wie zum Beispiel Siegfried Weischenberg und Winfried Schulz warnen in diesem Zusammenhang vor einem Qualitätsverlust der Medienberichterstattung. Weischenberg (1995) nennt in dem von ihm verfassten Buch „Journalistik“ unter dem Abschitt „Postmans Fernsehwelt“ die Gefahren, die die zunehmende Kommerzialisierung beinhalten könnte. Am Beispiel der USA illustriert Weischenberg, dass die Nachrichtenversorgung der Bevölkerung durch private Anbieter zu einer Berichterstattung führt, die aufgrund der hohen Produktionskosten nur eine „schlanke Produktion im Nachrichtenjournalismus“ zulässt (Weischenberg:1995:281), was wiederum eine unzureichende Hintergrundsberichterstattung zur Folge hat. Ähnliche Tendenzen sieht Schulz in der Programmentwicklung des deutschen Fernsehens. Seiner Ansicht nach vermehrten die zusätzlichen Programme nicht die gesetzlich geforderte Vielfalt, welche die Grundlage der Programmqualität darstellt (Schulz:1996:48), (Bruns/ Marcinkowski:1997:97), sondern führten zur „Vervielfältigung einfältiger Programme“ und zum

 

„täglichen Kampf um die exklusivste Nachricht, um die aufrüttelndste Reportage, um die skandalöseste Enthüllungsstory bis nahe an den Overkill an Sensationen und Negativismus. (Schulz:1996:46).

 

Von diesen Negativa nimmt Schulz die öffentlich-rechtlichen Programme nicht aus. Wollen die öffentlich-rechtlichen Sender den Bezug von Gebühren rechtfertigen, stehen sie nicht nur in der Pflicht, den unscharf formulierten Qualitätsgrundsätzen des Rundfunkrechtes gerecht zu werden; vielmehr sind sie darüber hinaus dazu angehalten, präzise Qualitätsrichtlinien zu schaffen, die sich auf die Produktion von Fernsehangeboten auswirken. So verwundert es nicht, dass innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender bereits Qualitätsrichtlinien formuliert wurden [Vergleiche hierzu: (Schwaderlapp:1/1995) (Breunig:3 /1999).] Der Artikel von Anne Schlesinger um die anvisierte Einführung von Spätnachrichten bei SAT 1 zum Herbst 1999 (Schlesinger:1998:11) zeigt den Prestige- Wert, den die „einst ungeliebten News“ mittlerweile bei den Privatsendern genießen. Auch hier scheinen Konvergenztendenzen sichtbar zu werden: Die ursprünglich unterhaltungsorientierten privaten Programmanbieter verbessern ihre Informationsleistung, zum Beispiel durch die Einführung von Spätnachrichten. Diese Form der Konvergenz könnte letztendlich wiederum zur Infragestellung des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems führen.

 

Im Falle, dass sich öffentlich-rechtliche- und private Anbieter bezüglich ihres zeitlichen Aufwandes, den sie für Informationsangebote aufbringen, angleichen, könnten die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Gebührenanspruch nur mit der „besseren inhaltlichen Qualität“ ihres Informationsangebotes begründen. Bis jetzt wurde aber noch kein Verfahren entwickelt, um Qualitätsunterschiede zu messen. 

 

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis  
   
der Magisterarbeit

zurück zur Eingangsseite

weiter

1.1 Ziele der Arbeit