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    der Magisterarbeit

 

 

  

 

1.2   

Qualität - ein erster Definitionsversuch

Von Qualität wird sowohl in technischer als auch medientheoretischer Hinsicht gesprochen, wenn ein Produkt vorher festgelegten Normen entspricht

Innerhalb der medientheoretischen Diskussion setzen Rezipienten und  Produzenten unterschiedliche Schwerpunkte bei der Qualitätsbeurteilung

 

 

Im Allgemeinen wird ein Schulaufsatz, ein Zeitungsartikel oder ein Spielfilm dann als „gut“ bezeichnet, wenn er den qualitativen Erwartungen des Rezipienten entspricht. Doch was ist gut? Was ist Qualität? Ein kurzer Blick in das Lexikon gibt einen ersten Hinweis auf die Definition von Qualität. Besonders interessant erscheint mir der Qualitätsbegriff des Handels (Brockhaus: 1972: Bd.15: 297) Danach ist Qualität: 

„die Beschaffenheit einer Ware nach ihren Unterscheidungsmerkmalen gegenüber anderen Waren, nach ihren Vorzügen oder Mängeln. Der Begriff wird einmal objektiv auf messbare Eigenschaften [...] angewendet. Er (d. Qualitätsbegriff /Anm. der Autorin) bringt zum anderen die Abstufung des Eignungswertes gleichartiger Güter für die Befriedigung bestimmter Bedürfnisse zum Ausdruck und ist subjektiv bestimmt.“

Diese Definition zeigt eine wesentliche Charakteristik der Qualität, da sie sowohl quantitativen (objektiven) Kriterien unterliegt, wie zum Beispiel Normen als auch subjektiven Anforderungen. Ähnlich definieren die Qualitätsforscher im journalistischen Bereich die Qualität. Lutz Hagen (1995a: 32), der die Informationsqualität von Agenturberichten messbar machte, bezieht sich zu Beginn seines Buches zunächst auf die Norm DIN 55 350, die vor allem für das betriebswirtschaftliche Qualitätsmanagement eine Rolle spielt. Nach der DIN 55 350 beschreibt Qualität die „Beschaffenheit einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen“ (DIN 55 350 : 1987: 3). 

An anderer Stelle definiert Hagen Qualität ganz allgemein als „Eigenschaft, die bestimmten Normen entspricht“ (Hagen:1999:119). Bezogen auf die Informationsqualität von Fernsehnachrichten sollten nach Ansicht von Hagen und Schulz (1996:47) die Rechtsnormen die Basis zur Evaluierung von Qualitätsrichtlinien bilden. Schulz räumt jedoch ein, dass das in den Rundfunkgesetzen enthaltene Wertesystem meist mehr oder weniger unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Die Vielfalt als zentrale Norm des Rundfunkrechtes ist nach Meinung von Schulz noch die am klarsten definierte Qualitätsrichtlinie. Laut Schulz ist das Vielfaltsgebot komplementär zum Privileg der Rundfunkfreiheit gemäß dem Motto: „Je vielfältiger das Programmangebot, desto besser können die Bürger ihre Rechte auf Information, Meinungsbildung und Meinungsäußerung wahrnehmen“ (Schulz:1996:48). Aus der rundfunkrechtlichen Norm leitet Schulz für die journalistische Berichterstattung weiterhin die Qualitätsanforderung zur Einhaltung der Rechtmäßigkeit und der Gesetzestreue ab, ferner eine journalistische Handlungsweise, die ebenfalls dazu geeignet ist, ein qualitativ hochwertiges Produkt herzustellen. So sollen Kommentare als solche gekennzeichnet und die zu vermittelnden Informationen sorgfältig geprüft sein.

 

Der von den Medienwissenschaftlern formulierte Qualitätsbegriff erfährt eine Spezifizierung durch die subjektiven Anforderungen, die zum Beispiel durch den Verbraucher bzw. Rezipienten an das „Medienprodukt“ gestellt werden. Christian Breunig (3/1999:94) gibt zu bedenken, dass es innerhalb der Medien „die Qualität schlechthin“ nicht gibt. Vielmehr existierten abseits des Konsens, dass ein qualitativ hochwertiges Produkt bestimmten rechtlichen Standards genügen soll, je nach Perspektive spezifische Vorstellungen darüber, welche Eigenschaften ein journalistisches Produkt aufweisen soll. Das geht zum Beispiel aus einer Journalisten- und Leserbefragung hervor, die das Forscherteam um Christoph Berdi (1992:177/190) durchführte. Die Diplomanden stellten fest, dass für die Zeitungsleser zum Beispiel die Präsentation, das Thema und die Aktualität eines Artikels von besonderer Bedeutung bei der Qualitätsbeurteilung war. Dabei erkannten von rund 100 befragten Lesern nur 21,2 Prozent einen sorgfältig recherchierten Artikel. Ganz anders die Journalisten. Von 30 befragten Journalisten erkannte die Hälfte das Qualitätsmerkmal „gute Rechercheleistung“. Diese Sorgfalt war den Journalisten bei der Qualitätsbeurteilung deutlich wichtiger als die von den Lesern zur Bewertung herangezogene Aktualität und Themenwahl (Verband der Lokalpresse:1996:4).

  

 

Angesichts dieser unterschiedlichen Schwerpunktsetzung bei der Qualitätsbeurteilung halte ich es für diese Arbeit für notwendig, die Qualitätskriterien, die ein nachrichtlicher Filmbericht enthalten soll, unter besonderer Berücksichtigung der Zuschauermaßstäbe zu evaluieren. Aus diesem Grund werden wiederholt Ergebnisse aus Rezipientenbefragungen und medienpsychologischen Zuschaueruntersuchungen in die Diskussion einfließen.

 


 

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