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UNTERHALTUNG ALS QUALITÄTS- KOMPONENTE DES FILMBERICHTS
3.1 |
Fernsehnachrichten: Definitionen |
3.1.1 |
Definitionen: Nachricht und nachrichtlicher Filmbericht |
In dieser Arbeit sind nachrichtliche Filmberichte von einer Mindestlänge ab 61 Sekunden von Interesse |
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Bei
der Definition von Nachrichten stellen nach Roloff (1982:11)
Nachrichtenproduzenten unter anderem folgende Merkmale heraus. Als Nachricht
wird bezeichnet, was von gesellschaftlich wichtigen (relevanten) Gruppen wie zum
Beispiel Parteien mitgeteilt wird. Zudem handelt eine Nachricht von einem neuen
Ereignis mit aufsehenserregendem Wert oder von Ereignissen, bei denen die (Fernseh)journalisten
ihrer Chronistenpflicht Genüge leisten, beispielsweise bei Geburtstagen von
Prominenten aus Politik oder Wirtschaft. Westerbarkey (1992:283), der sich mit
den Wirkungen von Nachrichtenfaktoren beschäftigt, verwehrt sich gegen die
Gleichsetzung von Nachricht und Information. Nachricht ist für Westerbarkey,
der nach einer Grundlage für eine Nachrichtentheorie sucht und diese in Niklas
Luhmanns Kommunikationssystem findet (Westerbarkey:1992:285), das Ergebnis einer
Externalisierung von Wissen. (Westerbarkey:1992:283) Information, so der Autor,
sei dagegen das Ergebnis einer Internalisierung, die lediglich individuelles
Handeln voraussetzt. Aus diesem Verständnis ergibt sich für Westerbarkey
(1992:285) folgende Definition: |
„Nachrichten
sind deskriptive Aussagen von geringer thematischer und sprachlicher Komplexität
über Ereignisse. Ereignisse sind Veränderungen von Beständen oder Veränderungen
von Veränderungen, die als solche wahrgenommen werden.“
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Zu
den wichtigsten Beitragsformen einer Nachrichtensendung zählt Bruns (1997:123)
Sprechermeldungen (Wortnachrichten), Filmberichte, die Moderation, den Kommentar
und nicht zuletzt das Studiogespräch. Die
präziseste Präsentation der verschiedenen Filmberichtstypen, die in
Nachrichten verwendet werden, findet sich bei Robert Sturm (1998:110-117), der
zwischen Nachrichtenfilmen (Nifs) und Filmberichten unterscheidet. Weisen Nifs
als kürzeste journalistische Filmform in der Regel eine Länge zwischen 20 und
40 Sekunden auf, dauern Berichte zwischen 60 und 180 Sekunden. Als
„Bericht“ bezeichnet Sturm ausführlichere und damit längere Nachrichten.
Er unterscheidet zwischen Kurzberichten, die oftmals nur 60 bis 90 Sekunden währen,
und Hintergrundberichten, die etwa zwei bis drei Minuten lang sind. Bei den
Kurzberichten handelt es sich meist um Ereignisberichte, die durch Bild- und
Wortinformation das Ereignis chronologisch beleuchten, wobei sie nicht nur die
vier wichtigsten journalistischen W- Fragen beantworten (WAS, WANN, WO, WER),
sondern darüber hinaus auch über Ursachen und Tathergang informieren. Laut
Sturm (1998:114) genügt es für einen Nachrichtenfilm (Nif) bzw. bei einem
Kurzbericht, aktuelle, fernsehtaugliche Bilder zu drehen. Als fernseh-
untaugliches Ereignis stuft Sturm in diesem Kontext Pressekonferenzen etc. ein
und stellt damit erste qualitative Mindeststandards an einen Filmbericht, indem
er fordert, die Bilder sollten Aktionen zeigen, die eine eigene Aussagekraft
besitzen, Sachverhalte konkretisieren und einen ästhetischen Anspruch haben. Auch
der Hintergrundbericht bezieht sich auf ein aktuelles Ereignis. Nach Sturm
(1998:115) wird ein Hintergrundbericht durch eine Moderation, welche die
Kerninformationen enthält, eingeleitet. Somit haben die Filmautoren die Möglichkeit,
Entwicklungen, Auswirkungen und Kontroversen unter einem frei zu wählenden
Blickwinkel aufzuzeigen. Dabei gestaltet der Filmautor seinen Beitrag laut Sturm
(1998:116) nach dramaturgischen Gesichtspunkten. Handlungsverlauf und Überraschungseffekte
ergänzen sich währenddessen. Die Themenpalette umfaßt aktuelle Ereignisse
sowie nicht aktuelle, jedoch interessante Sachverhalte. Während
der Konzeption dieser Arbeit wurden vor allem die Filmberichte beobachtet,
welche in den Abend- und Spätnachrichten
privater als auch öffentlich- rechtlicher Anbieter zu sehen waren. Dazu zählten
bei den privaten Anbietern „SAT1/ 18:30 “, „RTL-aktuell“ und die PRO7
Nachrichten. Bei ARD und ZDF fanden sich vor allem jene Filmbeiträge, die in
der „Tagesschau“/ARD, in den „Tagesthemen“/ARD,
bei „heute“/ZDF, im „heute-journal“/ZDF eingesetzt wurden. Weiterhin
ergab sich aus der Analyse des „Morgenmagazins“/ARD/ZDF manche Anregung für
die Qualitätsbewertung von nachrichtlichen Filmberichten. Da potenziell
vorhandene dramaturgische Aspekte eines nachrichtlichen Filmberichtes bewertet
werden sollen, wird eine Mindestlänge von 61 Sekunden vorausgesetzt. Eine
dramaturgische Gestaltung wird wohl von einer einminütigen Beitragsdauer an möglich.
Zudem
zeigt die im Anhang unter Abschnitt 6.1 beigefügte „Exemplarische Analyse“
der Beitragsthemen und Beitragslängen vom 25. Januar 2000, dass die
durchschnittliche Länge der in den Abend- und Spätausgaben ausgestrahlten
Filmbeiträge dieser Mindestlänge entspricht. So währt der kürzeste Beitrag,
ein Kurzbericht, 64 Sekunden (Pro 7- Nachrichten).
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