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der Magisterarbeit

                            UNTERHALTUNG ALS QUALITÄTS- KOMPONENTE DES FILMBERICHTS

   

3.1

Fernsehnachrichten: Definitionen

3.1.1

Definitionen:  Nachricht und nachrichtlicher Filmbericht

In dieser Arbeit sind nachrichtliche Filmberichte von einer Mindestlänge ab 61 Sekunden von Interesse

             

 

Bei der Definition von Nachrichten stellen nach Roloff (1982:11) Nachrichtenproduzenten unter anderem folgende Merkmale heraus. Als Nachricht wird bezeichnet, was von gesellschaftlich wichtigen (relevanten) Gruppen wie zum Beispiel Parteien mitgeteilt wird. Zudem handelt eine Nachricht von einem neuen Ereignis mit aufsehenserregendem Wert oder von Ereignissen, bei denen die (Fernseh)journalisten ihrer Chronistenpflicht Genüge leisten, beispielsweise bei Geburtstagen von Prominenten aus Politik oder Wirtschaft. Westerbarkey (1992:283), der sich mit den Wirkungen von Nachrichtenfaktoren beschäftigt, verwehrt sich gegen die Gleichsetzung von Nachricht und Information. Nachricht ist für Westerbarkey, der nach einer Grundlage für eine Nachrichtentheorie sucht und diese in Niklas Luhmanns Kommunikationssystem findet (Westerbarkey:1992:285), das Ergebnis einer Externalisierung von Wissen. (Westerbarkey:1992:283) Information, so der Autor, sei dagegen das Ergebnis einer Internalisierung, die lediglich individuelles Handeln voraussetzt. Aus diesem Verständnis ergibt sich für Westerbarkey (1992:285) folgende Definition:  

Nachrichten sind deskriptive Aussagen von geringer thematischer und sprachlicher Komplexität über Ereignisse. Ereignisse sind Veränderungen von Beständen oder Veränderungen von Veränderungen, die als solche wahrgenommen werden.  

Zu den wichtigsten Beitragsformen einer Nachrichtensendung zählt Bruns (1997:123) Sprechermeldungen (Wortnachrichten), Filmberichte, die Moderation, den Kommentar und nicht zuletzt das Studiogespräch.

 

Die präziseste Präsentation der verschiedenen Filmberichtstypen, die in Nachrichten verwendet werden, findet sich bei Robert Sturm (1998:110-117), der zwischen Nachrichtenfilmen (Nifs) und Filmberichten unterscheidet. Weisen Nifs als kürzeste journalistische Filmform in der Regel eine Länge zwischen 20 und 40 Sekunden auf, dauern Berichte zwischen 60 und 180 Sekunden.

 

Als „Bericht“ bezeichnet Sturm ausführlichere und damit längere Nachrichten. Er unterscheidet zwischen Kurzberichten, die oftmals nur 60 bis 90 Sekunden währen, und Hintergrundberichten, die etwa zwei bis drei Minuten lang sind. Bei den Kurzberichten handelt es sich meist um Ereignisberichte, die durch Bild- und Wortinformation das Ereignis chronologisch beleuchten, wobei sie nicht nur die vier wichtigsten journalistischen W- Fragen beantworten (WAS, WANN, WO, WER), sondern darüber hinaus auch über Ursachen und Tathergang informieren. Laut Sturm (1998:114) genügt es für einen Nachrichtenfilm (Nif) bzw. bei einem Kurzbericht, aktuelle, fernsehtaugliche Bilder zu drehen. Als fernseh- untaugliches Ereignis stuft Sturm in diesem Kontext Pressekonferenzen etc. ein und stellt damit erste qualitative Mindeststandards an einen Filmbericht, indem er fordert, die Bilder sollten Aktionen zeigen, die eine eigene Aussagekraft besitzen, Sachverhalte konkretisieren und einen ästhetischen Anspruch haben.

 

Auch der Hintergrundbericht bezieht sich auf ein aktuelles Ereignis. Nach Sturm (1998:115) wird ein Hintergrundbericht durch eine Moderation, welche die Kerninformationen enthält, eingeleitet. Somit haben die Filmautoren die Möglichkeit, Entwicklungen, Auswirkungen und Kontroversen unter einem frei zu wählenden Blickwinkel aufzuzeigen. Dabei gestaltet der Filmautor seinen Beitrag laut Sturm (1998:116) nach dramaturgischen Gesichtspunkten. Handlungsverlauf und Überraschungseffekte ergänzen sich währenddessen. Die Themenpalette umfaßt aktuelle Ereignisse sowie nicht aktuelle, jedoch interessante Sachverhalte.

 

Während der Konzeption dieser Arbeit wurden vor allem die Filmberichte beobachtet, welche in den  Abend- und Spätnachrichten privater als auch öffentlich- rechtlicher Anbieter zu sehen waren. Dazu zählten bei den privaten Anbietern „SAT1/ 18:30 “, „RTL-aktuell“ und die PRO7 Nachrichten. Bei ARD und ZDF fanden sich vor allem jene Filmbeiträge, die in der „Tagesschau“/ARD, in den  „Tagesthemen“/ARD, bei „heute“/ZDF, im „heute-journal“/ZDF eingesetzt wurden. Weiterhin ergab sich aus der Analyse des „Morgenmagazins“/ARD/ZDF manche Anregung für die Qualitätsbewertung von nachrichtlichen Filmberichten. Da potenziell vorhandene dramaturgische Aspekte eines nachrichtlichen Filmberichtes bewertet werden sollen, wird eine Mindestlänge von 61 Sekunden vorausgesetzt. Eine dramaturgische Gestaltung wird wohl von einer einminütigen Beitragsdauer an möglich.

 

Zudem zeigt die im Anhang unter Abschnitt 6.1 beigefügte „Exemplarische Analyse“ der Beitragsthemen und Beitragslängen vom 25. Januar 2000, dass die durchschnittliche Länge der in den Abend- und Spätausgaben ausgestrahlten Filmbeiträge dieser Mindestlänge entspricht. So währt der kürzeste Beitrag, ein Kurzbericht, 64 Sekunden (Pro 7- Nachrichten).  

 

                        

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3.2 Zum Unterhaltungscharakter der TV- News